Aktuell unzureichende Rechtsberatung für abgelehnte Asylbewerber*innen
– Es drohen Fristversäumnisse
– Klage auch ohne anwaltliche Beratung möglich
Das BAMF hat derzeit alle Anhörungen für Asylanträge eingestellt, bearbeitet jedoch noch nicht entschiedene Anträge weiter und stellt rechtswirksame Bescheide zu. Nach der Zustellung eines solchen Bescheides bestehen Einspruchsfristen. Diese Fristen sind in einigen Fällen besonders kurz. Bei Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ sowie in manchen Fallkonstellationen der Ablehnung als „unzulässig“ wird eine Ausreisefrist von nur einer Woche gesetzt und die Abschiebung zum Ablauf dieser Frist angeordnet. Die Klage gegen die Ablehnung des Asylantrags muss innerhalb von nur einer Woche eingereicht werden (§74 (1) AsylG). Die Klage allein hat in diesen Fällen noch nicht einmal aufschiebende Wirkung. Vielmehr muss – ebenfalls innerhalb von nur einer Woche – ein Antrag an das Gericht auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden (§36 (3) AsylG i.V.m. §80 (5) VwGO).
Die mit dem deutschen Rechtssystem nicht vertrauten Geflüchteten stehen dieser Situation hilflos gegenüber. Sie benötigen dringend eine rechtliche Beratung. Die dafür vorgesehene und allgemein bekannte Stelle, die ÖRA, kann aber nicht aufgesucht werden, da der Publikumsverkehr eingestellt wurde. Eine Beratung wäre höchsten telefonisch möglich, dies stellt aber für viele Geflüchtete eine unüberwindbare (sprachliche) Hürde dar. War schon in der Vergangenheit die Suche nach einem Rechtsanwalt, der sich um einen Einspruch kümmert, sehr schwierig, so ist das heute nahezu unmöglich, da auch viele Kanzleien ihre Arbeit entweder ganz eingestellt oder auf ausschließlich telefonische Beratung umgestellt haben.
Wir haben einen Brief an den Justizsenator geschickt und oihn gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass für die Personen, die in den letzten Wochen einen ablehnenden Bescheid bekommen haben, eine Rücknahme dieses Bescheids erfolgt und bis auf Weiteres keine weiteren ablehnenden Bescheide mehr ausgestellt werden. Er solle sich dafür sowohl gegenüber dem BAMF bzw. dem Bundesinnenminister einsetzen und diese Position auch gegenüber seinen Kolleg*innen in den Ländern vertreten.
Wir haben daraufhin auch eine Zusage bekommen, dass dem nachgegangen wird, das wird jedoch dauern.
Wichtig ist ein Hinweis der Annahmestelle des Verwaltungsgerichts. Es können Klage und Eilantrag ohne inhaltliche Argumentation über ein einfaches Formblatt eingereicht werden. Das Formblatt kann hier heruntergeladen werden.
Sollte jemand mit der oben beschriebenen Situation konfrontiert werden, scheut euch nicht, den direkten Weg der Klage mit dem genannten Formblatt zu gehen und anschließend mit einem Rechtsanwalt (oder der ÖRA) die Details für die Begründung zu besprechen.
Euer SprecherInnenrat
Für andere Fragen in den aktuellen Corona-Zeiten hat der Arbeitskreis Kirchliche Flüchtlingsarbeit eine Infoseite erstellt u.a. mit Öffnungsregelungen der verschiedenen Beratungs- und Anlaufstellen, mit weiterführenden Links zu den wichtigsten Informationen zu Corona in vielen Sprachen und zu Fördermöglichkeiten für Vereine. |