Newsletter Nr. 7 der Kirchlichen Flüchtlingsarbeit

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Newsletter Nr. 7 der Diakonie Hamburg

weitere Informationen auf www.hamburgasyl.de

Liebe Leserin, lieber Leser,

Hamburg baut für Flüchtlinge. Für 20 Personen stehen 14 m² große Einzelzimmer mit Bad, Fernseher, WLAN, Babybetten und Spielmöglichkeiten zur Verfügung. Die Lage ist verkehrsgünstig, direkt am Hamburger Flughafen. So möchte die Behörde sicherstellen, dass kein unfreiwillig gebuchter Heimflug mehr verpasst wird. Es handelt sich dabei um den neuen Ausreisegewahrsam, der nach NDR Bericht die Stadt Hamburg 1,4 Millionen Euro im Jahr kosten wird.

Hamburg setzt damit als erstes Bundesland den neuen Ausreisegewahrsam des § 62b AufenthG um. Ausreisegewahrsam klingt besser als Abschiebungshaft, ist es aber nicht. Ausländer, die nicht innerhalb der ihnen vorgegebenen Frist ausgereist sind und die ein Verhalten zeigen, „das erwarten lässt, dass sie die Abschiebung erschweren oder vereiteln“ werden, können bis zu vier Tage inhaftiert oder, sanfter formuliert, in Gewahrsam genommen werden.

Freiheitsentzug bleibt Freiheitsentzug, egal welches Wort man dafür findet.

Herzliche Grüße

Claudius Brenneisen

Jurist bei Fluchtpunkt

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