Allgemein: Die Schulen müssen die für die Anschaffung nötige Bescheinigung über die Notwendigkeit des Endgerätes ausstellen, die dann mit einem Anschaffungsvorschlag zum Jobcenter geschickt wird.
Schüler*innen aus einkommensschwachen Haushalten, darunter vielfach auch geflüchtete Schüler*innen, haben häufig keinen Computer oder Tablet für das Lernen auf Distanz bzw. „Homeschooling“. Eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom 1.Februar 2021 stellt nun klar, dass Schüler*innen im SGB II Bezug Anspruch auf Übernahme der Kosten für digitale Endgeräte haben. Jobcenter übernehmen im Regelfall Kosten in Höhe von bis zu 350EUR, die für die Anschaffung von Computern/Tablet und Zubehör entstehen. Ähnliches gilt für Schüler*innen, die Leistungen nach SGB XII oder AsylbLG beziehen.
Näheres in der Infoseite – BumF Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge